Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

•  1 Gegenstand des Vertrages

4yourfairs tritt ausschließlich als Vermittler auf und vermittelt private Unterkünfte zwischen Mietern und Vermietern. Der hieraus hervorgehende Beherbergungsvertrag kommt direkt zwischen Mieter und Vermieter zustande. Die Vermittlungsleistung wird in einem gesonderten Provisionsvertrag zwischen Mieter und Vermieter geregelt.

 

•  2 Buchungsabwicklung und Provisionsanspruch

Nach Erhalt einer Buchungsanfrage bekommt der Mieter von 4yourfairs kostenlos einen unverbindlichen, auf seine Wünsche zugeschnittenen Quartiervorschlag zugestellt. Sofern unterkunftsrelevante Besonderheiten vorliegen (z.B. zu berücksichtigende Allergien) sind diese 4yourfairs mit der Buchungsanfrage vom Mieter schriftlich mitzuteilen. Nach Zustimmung des Mieters zum Quartiervorschlag wird von 4yourfairs die finale Vakanz mit dem Vermieter abgestimmt. Mit schriftlicher Zusage des Vermieters gilt die Vermittlung als erfolgreich abgeschlossen und der Mieter erhält von 4yourfairs eine schriftliche Buchungsbestätigung. Ab diesem Moment gelten für den Mieter, den Vermieter und 4yourfairs die AGB von 4yourfairs inkl. des vollen Provisionsanspruchs für den vereinbarten Mietzeitraum, unabhängig von der eigentlichen Vertragsunterzeichnung, eventuellen späteren Minderungen des Gesamtmietzinses aufgrund von Mängelrügen, einer eventuellen Absage der Veranstaltung oder einer späteren Stornierung seitens des Mieters oder Vermieters.

 

•  3 Bezahlung von Mietzins und Vermittlungsprovision

Der im Angebot aufgeführte Übernachtungspreis ist ein Endpreis inklusive Provision. Nach erfolgreicher Vermittlung lässt 4yourfairs dem Mieter eine Provisionsrechnung zukommen. Die Zahlung der Provision erfolgt zehn Tage nach Rechnungserhalt direkt vom Mieter auf das von 4yourfairs angegebene Konto. Die Zahlung des Mietzinses erfolgt direkt vom Mieter an den Vermieter. Dabei sind 50% der Gesamtmietsumme bis zehn Tage vor Anreise fällig, die restlichen 50% bis fünf Tage nach Ende des Mietverhältnisses. Bei kurzfristigen Buchungen und Buchungen aus dem Ausland gelten abweichende Zahlungsmodalitäten.

 

•  4 Vertragszusätze/Nachträge

Zusatzwünsche von Seiten des Mieters nach Abschluss des Beherbergungsvertrages sind 4yourfairs baldmöglichst mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere die Ankündigung zusätzlicher Übernachtungsgäste sowie Ergänzungen im Hinblick auf den Mietzeitraum. 4yourfairs wird sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen, um die Zusatzwünsche abzustimmen. Erst nach Zustimmung des Vermieters werden die Vertragsergänzungen wirksam. Sollte sich durch die Ergänzung der Mietzins erhöhen, wirkt sich dies gleichermaßen auf den Provisionsanspruch von 4yourfairs aus. In diesem Fall erhält der Mieter von 4yourfairs eine korrigierte Provisionsrechnung. Bei einer Minderbelegung bzw. nachträglichen Verkürzung der Mietdauer werden der Mietzins und die entsprechende Provision nicht herabgesetzt bzw. zurückerstattet. Alle Ergänzungen nach Abschluss des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

•  5 Gästewechsel/Mehrbelegung

Sollte innerhalb des Mietzeitraums ein Gästewechsel anstehen, ist die Durchführbarkeit direkt zwischen Mieter und Vermieter abzustimmen. Sofern machbar, wird der Vermieter das Zimmer für den neuen Gast zwischenreinigen, das Bett neu beziehen und frische Handtücher auslegen. Für diesen Zusatzservice wird dem Mieter vom Vermieter eine Servicegebühr in Rechnung gestellt.

Der Mieter sichert zu, die Übernachtungsgäste darüber zu informieren, dass eine nicht im Vorfeld vereinbarte Mehrbelegung eine Vertragsänderung darstellt, die zu einer Nachforderung von Mietzins und Provision führt. Gebuchte und nicht belegte Zimmer sind vollständig vom Mieter zu bezahlen.

 

•  6 Stornobedingungen

Für den Mieter gilt folgende Staffelung der Stornokosten in Bezug auf einen Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Buchungszusage:

bis 61 Tage vor Anreise                        =   20 % des vereinbarten Mietzinses

60 bis 35 Tage vor Anreise                   =   50 % des vereinbarten Mietzinses

ab 34 Tage vor Anreise                         =   80 % des vereinbarten Mietzinses

bei Nichterscheinen am Anreisetag        = 100 % des vereinbarten Mietzinses

Der Provisionsanspruch von 4yourfairs bleibt bei einer Stornierung durch den Mieter in vollem Umfang bestehen.

Der Vermieter kann nach Annahme der Buchung nur noch aus schwerwiegenden und nachweisbaren Gründen vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Hierzu zählen in erster Linie unvorhersehbare Schäden an bzw. in der Unterkunft, die eine Unterbringung des Mieters unmöglich machen. Im Fall einer Stornierung durch den Vermieter hat der Vermieter keinen Anspruch auf den vereinbarten Mietzins und 4yourfairs behält sich das Recht vor, dem Vermieter die Provision für die Suche und Vermittlung eines Ersatzquartiers für den Mieter in Rechnung zu stellen. Zudem übernimmt der Vermieter etwaige Mehrkosten, die dem Mieter durch die Stornierung und die Anmietung des Ersatzquartiers entstehen.

Jegliche Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind direkt an den Vertragspartner mit einer Kopie an 4yourfairs zu richten.

 

•  7 Übergabe des Quartiers

Der Vermieter verpflichtet sich, die von 4yourfairs vermittelten Gäste am vereinbarten Anreisetag aufzunehmen und dem Mieter den Haus- bzw. Wohnungsschlüssel zu übergeben. Der Vermieter garantiert die alleinige Belegung der Unterkunft durch den Mieter. Den Übergabezeitpunkt des Mietobjektes stimmen Vermieter und Mieter miteinander ab. Hierzu erhalten Mieter und Vermieter von 4yourfairs die notwendigen Kontaktdaten.

 

•  8 Pflichten des Vermieters

Die Unterbringung der Gäste erfolgt in den privaten Räumlichkeiten, die auf den 4yourfairs vom Vermieter zur Verfügung gestellten oder von 4yourfairs vor Ort aufgenommenen Fotoaufnahmen abgebildet sind. Die gesamte Unterkunft ist in einem sauberen und einwandfreien Zustand zu übergeben. Sofern Vertragsbestandteil, werden dem Mieter Frühstückszutaten zur Verfügung gestellt. Die Gästebetten sind frisch bezogen, Handtücher werden vom Vermieter in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt. Der Vermieter stellt sowohl für den Anreisetag als auch für die gesamte Mietdauer eine telefonische Erreichbarkeit für den Mieter sowie für 4yourfairs sicher. Der Vermieter kann jederzeit eine Löschung aus der Datenbank von 4yourfairs beantragen. Zu diesem Zeitpunkt bereits vermittelte Buchungen sind jedoch wie vereinbart umzusetzen.

 

•  9 Pflichten des Mieters

Die Gäste sind verpflichtet, das Mietobjekt und die darin befindlichen Gegenstände sorgfältig zu behandeln und nach Ablauf des Mietverhältnisses im gleichen Zustand zurückgeben wie vorgefunden. Sämtliche etwaige Schäden sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.

 

•  10 Schadensersatz/Minderung

Sollte der Vermieter dem Mieter die Unterkunft zum vereinbarten Anreisezeitpunkt nicht zur Verfügung stellen oder sollte die Unterkunft bei Anreise nicht nutzbar sein, hat der Mieter einen Anspruch auf Schadenersatz. Etwaige Mängel am Mietobjekt sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Diesem wird die Gelegenheit zur Nachbesserung eingeräumt. Der Mieter ist zur Minderung des Mietzinses berechtigt, sofern der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt oder die vom Vermieter gelieferten Angaben zur Unterkunft objektiv und gravierend falsch sind.

 

•  11 Haftung

Als Vermittler haftet 4yourfairs ausschließlich für die Tätigkeit der Vermittlung. Dabei beschränkt sich die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Gegenüber 4yourfairs bestehen keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz bei Nichtzustandekommen des Mietverhältnisses. Ferner haftet 4yourfairs nicht für vom Vermieter gelieferte unvollständige, unwahre oder nicht mehr aktuelle Angaben zum Mietobjekt sowie für Schäden, die sich aus vertragswidrigem Verhalten des Mieters oder des Vermieters ergeben. 4yourfairs haftet insbesondere nicht für jegliche Vermögens-, Sach- und/oder Personenschäden, die dem Vermieter vom Mieter oder dem Mieter vom Vermieter zugefügt werden. Der Mieter haftet für alle Personen, die er im Mietobjekt untergebracht hat.  Er haftet für jegliche Schäden, die durch ihn oder von ihm einquartierte Personen im oder am Mietobjekt sowie am Eigentum des Vermieters verursacht werden.

 

•  12 Vermittlungsschutz

Mieter und Vermieter verpflichten sich gegenüber 4yourfairs in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Ende des letzten Mietverhältnisses kein direktes Beherbergungsverhältnis einzugehen. Bei etwaiger Nichtbeachtung ist für jedes Mietverhältnis in diesem Zeitraum die zuletzt an 4yourfairs gezahlte Provision vom Mieter an 4yourfairs zu zahlen.

 

•  13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen eines Beherbergungs- oder Provisionsvertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder sich im Nachhinein als unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt und einer rechtlichen Prüfung standhält. Diese Bestimmung gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

 

Stand: 01.09.2023

 

 

 

 


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